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Sie möchten, dass im Rahmen einer Erbschaft an Sie entweder aufgrund einer Teilungsanordnung oder aber aufgrund eines Vermächtnisses ein gewisser Gegenstand herausgegeben werden soll? Diese Herausgabe können Sie einfordern, wobei gewisse Formalien eingehalten werden müssen.
Das Beratungsangebot
Wir bereiten für Sie ein Schreiben zur Einforderung eines Gegenstandes von dem bzw. den Erben vor.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.