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Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind Betreuungsunterhalt zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht Betreuungsunterhalt zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Sich um kleine Kinder zu kümmern, kostet eine Menge Zeit. Wer alleinerziehend ist und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeitet, kann deshalb in vielen Fällen vom anderen Elternteil Betreuungsunterhalt verlangen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gilt das auf jeden Fall bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Nach dem dritten Geburtstag kann sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt verlängern, „wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht“ (§ 1570 BGB). Ob bzw. in welchem Umfang das der Fall ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.