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Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind Kindesunterhalt zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind (bzw. für ein Kind bis 21 Jahre, das bei einem oder beiden Elternteilen lebt und schulpflichtig ist) zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Ob und wie viel Unterhalt einem Kind zusteht, muss in jedem Einzelfall individuell berechnet werden. Ein Blick auf die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle alleine liefert kein valides Ergebnis.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.