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Trennungsunterhalt bei eingetragener Lebenspartnerschaft – Prüfung des Anspruchs für Unterhaltsgläubiger

Bei Fragen rund um Uncategorized kannst du dich an Gaius, dein Personal Legal Assistant wenden! Wir assistieren dir kostenlos per Chat und verbinden dich mit Rechtsexperten weltweit.

Unsere Partneranwälte schlagen folgendes Prozedere vor:

Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt bei eingetragener Lebenspartnerschaft haben?

Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie den Unterhaltsanspruch auf Trennungsunterhalt und berechnen die Unterhaltshöhe.

Trennt sich ein gleichgeschlechtliches Paar, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, hat der wirtschaftlich schwächere Partner meist Anspruch auf Trennungsunterhalt – ähnlich wie bei einer Ehe. Der Anspruch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gilt grundsätzlich vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.

Ablauf und Bearbeitungsdauer
Nachdem Sie alle benötigten Angaben und Unterlagen übermittelt haben, werden diese von der bearbeitenden Kanzlei geprüft. Falls keine Nachfragen erforderlich sind, beginnt ein Anwalt der Kanzlei mit der Bearbeitung. Darüber werden Sie per E-Mail informiert. Die bestellte Rechtsberatung erhalten Sie innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Tags: 391 Familienrecht Lebenspartnerschaft Trennungsunterhalt Unterhalt Unterhaltsanspruch Unterhaltshöhe Unterhaltsrecht Verbraucher

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