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Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt bei eingetragener Lebenspartnerschaft haben?
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie den Unterhaltsanspruch auf Trennungsunterhalt und berechnen die Unterhaltshöhe.
Trennt sich ein gleichgeschlechtliches Paar, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, hat der wirtschaftlich schwächere Partner meist Anspruch auf Trennungsunterhalt – ähnlich wie bei einer Ehe. Der Anspruch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gilt grundsätzlich vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.