fbpx
Testen Menü öffnen

Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten – Erstberatung zum weiteren Vorgehen und Erfolgsaussichten einer Verteidigung

Bei Fragen rund um Uncategorized kannst du dich an Gaius, dein Personal Legal Assistant wenden! Wir assistieren dir kostenlos per Chat und verbinden dich mit Rechtsexperten weltweit.

Unsere Partneranwälte schlagen folgendes Prozedere vor:

Sie haben vom Gericht eine Mahnbescheid erhalten und möchten wissen, wie Sie reagieren sollen?

Das Beratungsangebot
Wir beraten Sie sofort, denn einem gerichtlichen Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden, sonst wird aus der Forderung ein vollstreckbarer Titel, der mit einer Pfändung durchgesetzt werden kann.

Ablauf und Bearbeitungsdauer
Nachdem Sie alle benötigten Angaben und Unterlagen übermittelt haben, werden diese von der bearbeitenden Kanzlei geprüft. Falls keine Nachfragen erforderlich sind, beginnt ein Anwalt der Kanzlei mit der Bearbeitung. Darüber werden Sie per E-Mail informiert. Die bestellte Rechtsberatung erhalten Sie innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Benötigte Unterlagen

  • Mahnbescheid
  • Rechtsanwaltsschreiben
  • Mahnschreiben
  • Grundlage der Forderung (Bestellung, Rechnung, Vertrag)

Tags: 1163 Gerichtliche Mahnung Inkasso Mahnbescheid Mahnung Unternehmer Verbraucher

  • Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.

    ~ G. D. aus Freising
  • Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.

    ~ A. S. aus Möglingen
  • Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.

    ~ A. W. aus Ladenburg
  • Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.

    ~ D. P. aus Büren
  • Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.

    ~ M. L. aus Fürstenwalde
Kundenbewertung So bewerten Kunden Gaius:
Sehr gut 4.53 /5.00 Weiterempfehlung: 96 % 354 Bewertungen

Die Lösung deiner Rechtsfrage ist nur einen Chat entfernt!

Erhalte kostenlos eine Erstberatung vom Anwalt und Rat zum weiteren Vorgehen.