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Sie haben Probleme, nach einem Krankenhaus-Aufenthalt Ihre Ansprüche auf Gewährung von Reha-Maßnahmen durchzusetzen?
Das Beratungsangebot
In einem telefonischen Beratungsgespräch werden die möglichen Rehabilitationsleistungen besprochen und es wird geprüft, ob Sie dafür die Voraussetzungen erfüllen. Gibt es hier grünes Licht, können Sie den Antrag bei der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) ausfüllen. Wir beurteilen, ob Ihre Rehabilitation notwendig beziehungsweise angemessen ist und ob ein ärztliches Gutachten nötig ist oder ob ein bestehendes Gutachten ausreicht. Sie erfahren, wie der übliche Ablauf eines Antrages auf Reha ist, ob die DRVB auch Wünsche zu berücksichtigen hat. Ergangene Bescheide werden erörtert und Möglichkeiten eines Widerspruches geprüft.