-
Anwalts-Flatrates
-
Einzelberatungen
-
Apps
Ihr Antrag auf Gewährung einer Pflegestufe ist abgelehnt worden oder sie haben ein Bescheid zur Einstufung in eine Pflegestufe erhalten, mit welchen sie nicht einverstanden sind?
Das Beratungsangebot
Im Rahmen der Erstberatung überprüfen wir die Erfolgsaussichten gegen den Bescheid der Pflegekasse vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einlegung eines Widerspruchsfristen gelten so dass eine Überprüfung nur bei rechtzeitiger Beauftragung vor Ablauf dieser Fristen (einen Monat nach Zugang des Bescheids) erfolgen kann.