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Für viele Alleinerziehende ist der Kindesunterhalt, zu dessen Zahlung der andere Elternteil generell verpflichtet ist, ein wichtiger Teil ihres Monatsbudgets. Vor allem wenn die Leistung ausbleibt, unter dem Mindestunterhalt liegt oder wenn die Zahlungen nicht regelmäßig bzw. nicht rechtzeitig eingehen, kann ein Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss entstehen. Das gilt zumindest, solange das unterhaltsberechtigte Kind unter 12 Jahre alt ist.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss haben und beraten Sie zur Durchsetzung dieses Anspruchs.