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Ihnen wird von Ihrem aktuellen oder einem früheren Arbeitgeber noch Lohn bzw. Gehalt geschuldet? Viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie sie sich rechtlich korrekt verhalten sollen, um die ausstehenden Geldbeträge geltend zu machen. Oft kommt erschwerend hinzu, dass man mittlerweile einen neuen Job angetreten hat oder dass es in der Firma organisatorische bzw. personelle Veränderungen gab.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen mögliche Ansprüche auf Lohnnachzahlung und beraten Sie, ob und wie Sie den ausstehenden Lohn einfordern können.