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Das Sorgerecht für ein Kind umfasst viele wichtige Entscheidungen: Wo soll das Kind leben? Auf welche Schule soll es gehen? Soll ein bestimmter Arzt aufgesucht bzw. eine bestimmte Therapie durchgeführt werden oder nicht?
Sind beide Eltern verheiratet, haben beide generell gemeinsames Sorgerecht. Das heißt: In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen sie grundsätzlich einvernehmlich entscheiden. Bei unverheirateten Eltern hat, wenn beide es nicht anders festlegen, zunächst die Mutter die alleinige Sorge. Allerdings kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht (in Ausnahmefällen auch das alleinige) einfordern, notfalls gegen den Willen der Mutter.
Streit um das Sorgerecht gibt es besonders oft dann, wenn Ehepartner sich trennen. Denn Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen wichtige Entscheidungen wie einen Wohnort- oder Schulwechsel des Kindes grundsätzlich gemeinsam treffen.
Das Beratungsangebot
Einer unserer erfahrenen Familienrechtler prüft Ihren konkreten Fall im Rahmen einer Erstberatung. Wir prüfen für Sie, wie Ihre Chancen stehen, das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht zu bekommen oder zu behalten.
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