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Als Hinterbliebener haben Sie den Verdacht, dass bei der ärztlichen Behandlung des verstorbenen der Arzt einen Behandlungsfehlers anderer Fehler begangen haben könnte? Sie haben Einsicht in die Behandlungsunterlagen gefordert, Ihnen wurden aber keine Einsichtsrechte gewährt?
Das Beratungsangebot
Wir fordern für Sie die Behandlungsakte an und und verfolgen ihre Ansprüche außergerichtlich. Sollte die Durchsetzung des Einsichtsrechts nur im Gerichtsverfahren möglich sein, geben wir Ihnen hierzu eine rechtliche Einschätzung.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.