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Als Hinterbliebener haben Sie den Verdacht, dass bei der ärztlichen Behandlung des verstorbenen der Arzt einen Behandlungsfehlers anderer Fehler begangen haben könnte? Sie haben Einsicht in die Behandlungsunterlagen gefordert, Ihnen wurden aber keine Einsichtsrechte gewährt?
Das Beratungsangebot
Wir fordern für Sie die Behandlungsakte an und und verfolgen ihre Ansprüche außergerichtlich. Sollte die Durchsetzung des Einsichtsrechts nur im Gerichtsverfahren möglich sein, geben wir Ihnen hierzu eine rechtliche Einschätzung.