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Viele gleichgeschlechtliche Paare verzichten auf einen Partnerschaftsvertrag, obwohl dieser, ähnlich wie ein Ehevertrag, häufig sinnvoll und in einigen Fällen auch dringend zu empfehlen ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Eigentumsverhältnisse der Partner sehr unterschiedlich sind, zum Beispiel weil einer der beiden Eigentümer eines Unternehmens mit entsprechenden Betriebsmitteln oder von Immobilien ist.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages in Ihrem konkreten Fall bietet. Zudem beraten wir Sie zu den rechtlichen Grenzen, die Gesetzgeber und Gerichte ziehen.