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Das Beratungsangebot
Gemäß § 4f BDSG ist jedes Markt- und Meinungsforschungsunternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten. Dieser hilft Ihnen, die rechtlichen Risiken datenschutzrelevanter Marktforschungstätigkeit abzuschätzen und zu reduzieren.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.