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Gemäß § 4f BDSG ist jedes Markt- und Meinungsforschungsunternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten. Dieser hilft Ihnen, die rechtlichen Risiken datenschutzrelevanter Marktforschungstätigkeit abzuschätzen und zu reduzieren.