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Mithilfe eines Ehevertrags können Paare von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ehe, Scheidung, Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich weitgehend abweichen. Allerdings setzen Gesetzgeber und Richter der Gestaltungsfreiheit der Ehegatten auch klare Grenzen. Dies sowie eine Änderung der Lebensumstände des Paares können dafür sorgen, dass ein Ehevertrag geprüft und eventuell überarbeitet werden muss.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen an, ob Ihre Vereinbarungen im Ehevertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.