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Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind Elternunterhalt zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht Elternunterhalt zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe. Zudem beantworten wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung damit in Zusammenhang stehende Fragen, wie die nach Schonvermögen und Selbstbehalt, dem Vorrang anderer Unterhaltsberechtigter und so weiter.
Können Eltern ihren Lebensunterhalt nicht (mehr) selbst bestreiten, stellt sich die Frage, ob Kinder oder auch Enkel einspringen müssen für die eigenen Eltern bzw. Großeltern. Das gilt vor allem, wenn die ältere Generation pflegebedürftig wird und für die hohen Heim- und Pflegekosten nicht selbst aufkommen kann. In solchen Fällen zahlt in der Regel der Sozialhilfeträger – und versucht dann meist, das Geld von den Kindern zurückzufordern.
Allerdings müssen erwachsene Kinder oder Enkel nicht unbegrenzt für ihre Eltern einstehen. Der Gesetzgeber setzt hier sehr viel engere Grenzen als zum Beispiel bei der Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber minderjährigen Kindern.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
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Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.