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Es passiert nicht selten, dass im Testament Personen nicht bedacht werden, die eigentlich bedacht hätten werden sollen. Eine Enterbung tut insbesondere dann besonders weh, wenn der Erblasser dieser Person bereits eine Berücksichtigung im Testament versprochen oder zugesichert hatte. Oft aber werden auch nahe Angehörige, denen ein Pflichtteil zusteht, enterbt.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung wird erforscht, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und ob eine Enterbung insoweit zwar schmerzhaft, aber mit finanziellen Ansprüchen versehen ist. Haben Sie keine Pflichtteilsansprüche, dann könnte aber dennoch aufgrund anderer Verfügungen Ihnen ein Anspruch zustehen. Die Erstberatung erfolgt telefonisch durch einen spezialisierten Anwalt. Er berät auch bezüglich der Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans für die nächsten Schritte.