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Sie haben geerbt, das Erbe ist aber für Sie nicht lukrativ oder interessant, weil beispielsweise der Nachlass überschuldet ist oder es sonstige Gründe gibt, das Erbe nicht antreten zu wollen? Dann müssen Sie als Erbe rechtzeitig und in der richtigen Form die Ausschlagung erklären.
Das Beratungsangebot
Wir erstellen für Sie eine Vorlage für die richtige und korrekte Ausschlagung eines Erbes.