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Viele gleichgeschlechtliche Paare leben ohne Trauschein zusammen, obwohl ihre Bindung sehr eng ist. Eine gemeinsame Wohnung, gemeinsame Anschaffungen und die Gründung einer Familie gehören für einen Großteil der unverpartnerten Paare selbstverständlich dazu.
Das kann zu rechtlichen Fragen und Problemen führen, spätestens wenn die Beziehung in die Brüche geht. Mithilfe eines Partnerschaftsvertrags können Paare besonders den vermögensrechtlichen Bereich umfassend regeln. So kann zum Beispiel festgelegt werden, was im Fall der Trennung für die gemeinsam finanzierte Immobilie oder die Tilgung eines Kredits gelten soll. Aber auch Vollmachten für Bankkonten, die im medizinischen Notfall oft wichtig sind, können enthalten sein. Allerdings sind der Gestaltungsfreiheit auch Grenzen gesetzt, zum Beispiel bei einigen Rechten und Pflichten, die für die eingetragene Partnerschaft typisch sind.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten, Vor- und Nachteile ein Partnerschaftsvertrag in Ihrem Fall bietet. Zudem beraten wir Sie zu den rechtlichen Grenzen, die Gesetzgeber und Gerichte ziehen.