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Viele Paare verzichten auf einen Ehevertrag, obwohl dieser häufig sinnvoll ist und einigen Ehepartnern dringend zu empfehlen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Eigentumsverhältnisse der Ehegatten sehr unterschiedlich sind, zum Beispiel weil einer der beiden Immobilienvermögen oder ein Unternehmen mit Betriebsvermögen besitzt.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile der Abschluss eines Ehevertrages in Ihrem konkreten Fall bietet. Zudem beraten wir Sie zu den rechtlichen Grenzen, die Gesetzgeber und Gerichte ziehen.