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Sie sind freiwillig gesetzlich krankenversichert und Ihr Krankenversicherer hat die Beitragshöhe aufgrund einer Einkommensschätzung vorgenommen oder Sie haben dem Krankenversicherer die Höhe Ihrer Einkünfte mitgeteilt und sind mit dem festgesetzten Beitrag nicht einverstanden?
Das Beratungsangebot
Wir schätzen im Rahmen einer Erstberatung die Erfolgsaussichten ein, welche im Hinblick auf eine Änderung der Beitragseinstufung bestehen.