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Im Rahmen eines Testaments nicht bedachte Personen gehen, wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind, trotzdem nicht leer aus. Allerdings muss der Pflichtteil bei dem Erben bzw. den Erben (bei Erbengemeinschaft) geltend gemacht werden. Dabei sind Formalien und insbesondere auch Ansprüche auf Auskunftserteilung einzuhalten. Wird der Pflichtteil nicht richtig geltend gemacht, kann es sein, dass dieser nicht in richtiger Höhe ausbezahlt wird.
Das Beratungsangebot
Wir erstellen für Sie ein rechtssicheres Schreiben zur Geltendmachung des Pflichtteils.