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Sie haben vom Gericht eine Mahnbescheid erhalten und möchten wissen, wie Sie reagieren sollen?
Das Beratungsangebot
Wir beraten Sie sofort, denn einem gerichtlichen Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden, sonst wird aus der Forderung ein vollstreckbarer Titel, der mit einer Pfändung durchgesetzt werden kann.