-
Anwalts-Flatrates
-
Einzelberatungen
-
Apps
Regeln Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner ihren Güterstand nicht selbst, leben sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Ihr Vermögen bleibt zwar grundsätzlich getrennt, es entsteht nicht automatisch Miteigentum. Trotzdem ist die Zugewinngemeinschaft mit wichtigen Verpflichtungen verbunden. Die Wichtigste: Endet die Ehe bzw. der Güterstand, etwa durch Scheidung, Aufhebung der Partnerschaft oder Tod, findet in aller Regel ein Zugewinnausgleich statt. Der während der Ehe bzw. Partnerschaft erwirtschaftete Vermögenszuwachs soll dabei aufgeteilt werden.
Das aber ist nicht in jedem Fall sinnvoll bzw. erwünscht, etwa dann wenn die Vermögenssituation der Ehegatten sehr verschieden ist oder kinderlose Partner, die beide voll berufstätig sind, keinen Zugewinnausgleich wollen. Allerdings kann auch die Gütertrennung als Alternative zu finanziellen Nachteilen führen.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung beantwortet Ihnen einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte /-anwältinnen Ihre Fragen zu Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft und erklärt Ihnen die Vor- und Nachteile in ihrer konkreten Situation.