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Sie haben eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen. Nach einem Krankenhausaufenthalt verweigert Ihnen der Versicherer jedoch die (vollständige) Zahlung des Krankenhaustagegeldes?
Das Beratungsangebot
Wir beraten im Rahmen dieses Angebotes zu den Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens und klären Sie über die rechtlichen Möglichkeiten auf.