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Sie haben eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Nach Einritt der Arbeitsunfähigkeit verweigert Ihnen der Versicherer jedoch die (vollständige) Zahlung des Krankentagegeldes?
Das Beratungsangebot
Wir beraten im Rahmen dieses Angebotes zu den Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens und klären Sie über die Möglichkeiten auf.