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Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben?
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht und wenn ja, in welcher Höhe.
Nach einer Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Partner soll wieder für sich selbst sorgen. Trotzdem kann der wirtschaftlich schwächere Partner oft nachehelichen Unterhalt verlangen. In Betracht kommen verschiedene Tatbestände: Unterhalt wegen Alter oder Krankheit, Ausbildungs- und Aufstockungsunterhalt, Unterhalt aus Billigkeitsgründen etc.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.