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Sie denken darüber nach, Vermögenswerte in eine Gesellschaft einzubringen und die Kinder frühzeitig in dieser Gesellschaft zu beteiligen? Dies gilt sowohl für Unternehmensanteile als auch für Vermögen in bar, in Wertpapieren oder als Immobilien. Gerade in Bezug auf Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer kann dies Ersparnisse bringen.
Das Beratungsangebot
Sie erhalten eine Erstberatung über die Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft. Die Erstberatung erfolgt telefonisch durch einen spezialisierten Anwalt. Wir beraten Sie außerdem zu den steuerlichen Auswirkungen und zu deren Optimierung.