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Stellt sich Nacherbfall heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, dann bleibt dem Erben oftmals nichts anderes mehr, als die Nachlassinsolvenz zu beantragen. Hierbei sind Fristen und Formen zu beachten.
Das Beratungsangebot
Wir erstellen für Sie ein Schreiben, welches Ihnen die Beantragung einer Nachlassinsolvenz ermöglicht.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.