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Stellt sich Nacherbfall heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, dann bleibt dem Erben oftmals nichts anderes mehr, als die Nachlassinsolvenz zu beantragen. Hierbei sind Fristen und Formen zu beachten.
Das Beratungsangebot
Wir erstellen für Sie ein Schreiben, welches Ihnen die Beantragung einer Nachlassinsolvenz ermöglicht.