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Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind nachpartnerschaftlichen Unterhalt zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht nachpartnerschaftlichen Unterhalt zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Nach der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt, wie nach einer Scheidung, der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Partner soll wieder auf eigenen Füßen stehen und finanziell für sich selbst sorgen. Trotzdem kann auch nach einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft der wirtschaftlich schwächere Ex-Partner häufig Unterhalt verlangen.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.