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Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf nachpartnerschaftlichen Unterhalt haben?
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie Anspruch und Höhe des nachpartnerschaftlichen Unterhalts sowie eine mögliche zeitliche Begrenzung der Zahlungspflicht.
Nach der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt, wie nach einer Scheidung, der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Partner soll wieder auf eigenen Füßen stehen und finanziell für sich selbst sorgen. Trotzdem kann auch nach einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft der wirtschaftlich schwächere Ex-Partner häufig Unterhalt verlangen.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.