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Mithilfe eines Partnerschaftsvertrags können gleichgeschlechtliche Paare von den gesetzlichen Bestimmungen zu Lebenspartnerschaft, Aufhebung der Partnerschaft, Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich weitgehend abweichen. Allerdings setzen Gesetzgeber und Richter der Gestaltungsfreiheit der Partner auch klare Grenzen. Dies sowie eine Änderung der Lebensumstände des Paares können dafür sorgen, dass ein Partnerschaftsvertrag geprüft und eventuell überarbeitet werden muss.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen an, ob Ihre Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.