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Sie haben sich aufgrund einer Beratung zum Erwerb eines Private-Equity-Fonds entschlossen und sind jetzt der Meinung, dass diese Beratung nicht zutreffend oder unvollständig war?
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie anhand des geschilderten Beratungsablaufs, ob grundsätzlich Schadensersatzansprüche oder eine Vertragsauflösung wegen falscher Beratung in Betracht kommen.
Bei einer Anlageberatung besteht die vertragliche Pflicht des Beraters, den Anlageinteressenten anleger- und objektgerecht zu beraten. Dies bedeutet, dass die Anlage dem Risikoprofil des Anlegers entsprechen muss und er über die konkreten Risiken der empfohlenen Anlage aufzuklären ist. Bei einem Verstoß gegen die Beratungspflicht ist sowohl ein Schadensersatz, als auch eine Vertragsauflösung möglich.