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Trennen sich gleichgeschlechtliche Partner bzw. Ehepartner, ist der Streit ums Geld meist vorprogrammiert. Das gilt bei vielen Ex-Paaren auch für Geschenke und Zuwendungen – von größeren Geldsummen über Immobilien bis hin zu Kunst und Schmuck.
Dann stellt sich schnell die Frage, ob eine Rückforderung möglich ist. Das ist zum Beispiel denkbar, wenn ein Partner oder auch die Schwiegereltern eine Immobilie ganz oder teilweise übertragen haben. Oder wenn ein Partner viel Zeit und Geld in die Immobilie des anderen Partners oder von dessen Eltern investiert hat.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob ein Anspruch auf Rückforderung besteht und welche Optionen Sie haben.