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Sie möchten Maßnahmen zum Datenschutz ergreifen oder sicherstellen, dass ihre bereits vorhandenen Maßnahmen zum Datenschutz ausreichend sind? Gemäß § 9 BDSG muss jedes Markt- und Meinungsforschungsunternehmen, das mit personenbezogenen Daten arbeitet, entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) treffen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen, in Zusammenarbeit mit IT-Spezialisten, Ihre Maßnahmen, Maßnahmenkataloge, Anlagen zur Auftragsdatenverarbeitung oder erarbeiten mit Ihnen einen an Ihr Unternehmen angepassten Maßnahmenkatalog.