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Technisch organisatorische Maßnahmen und IT-Sicherheit – Prüfung und Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs

Bei Fragen rund um Uncategorized kannst du dich an Gaius, dein Personal Legal Assistant wenden! Wir assistieren dir kostenlos per Chat und verbinden dich mit Rechtsexperten weltweit.

Unsere Partneranwälte schlagen folgendes Prozedere vor:

Sie möchten Maßnahmen zum Datenschutz ergreifen oder sicherstellen, dass ihre bereits vorhandenen Maßnahmen zum Datenschutz ausreichend sind? Gemäß § 9 BDSG muss jedes Markt- und Meinungsforschungsunternehmen, das mit personenbezogenen Daten arbeitet, entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) treffen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Das Beratungsangebot
Wir prüfen, in Zusammenarbeit mit IT-Spezialisten, Ihre Maßnahmen, Maßnahmenkataloge, Anlagen zur Auftragsdatenverarbeitung oder erarbeiten mit Ihnen einen an Ihr Unternehmen angepassten Maßnahmenkatalog.

Um Ihnen ein passgenaues Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Bitte füllen Sie deshalb die folgenden Felder aus.

Benötigte Unterlagen

  • Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (falls vorhanden)
  • Liste der TOMs (falls vorhanden)

Tags: 360 Bundesdatenschutzgesetz Datenschutz Datenschutzrecht Informationssicherheit IT-Sicherheit TOMs Unternehmer

Kundenbewertung So bewerten Kunden Gaius:
Sehr gut 4.53 /5.00 Weiterempfehlung: 96 % 354 Bewertungen

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