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Wer zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist, muss oft mehrere Anspruchsberechtigte unterstützen. In vielen Fällen ist das Einkommen nicht hoch genug, um alle Forderungen zu bedienen.
Das Beratungsangebot
Unsere Familienrechtler ermitteln für Sie im Rahmen einer Erstberatung die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und berechnen, wem wie viel Unterhalt zusteht. Zudem klären wir mit Ihnen wichtige Fragen, die der unterhaltsrechtliche Mangelfall aufwirft: Welche Folgen hat zum Beispiel die sogenannte verschärfte Einkommensprüfung für den Unterhaltspflichtigen? Wie sieht es mit seinem Selbstbehalt aus?
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.