-
Anwalts-Flatrates
-
Einzelberatungen
-
Apps
Sie haben sich an einem geschlossenen Fonds beteiligt oder eine Lebensversicherung als Kapitalanlage abgeschlossen und für die Finanzierung der Anlage ein Darlehen aufgenommen? Sie wollen sich jetzt von Ihrer Fondsbeteiligung lösen?
Das Beratungsangebot
Wir prüfen, ob ein Widerruf des Darlehens nach Verbraucherkreditrecht in Frage kommt und Sie sich damit auch von der finanzierten Kapitalanlage lösen können.
Der Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags ermöglicht zunächst eine Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Rechtsfolge wäre im Normalfall, dass die Bank den Darlehensbetrag zurückerhält und Sie im Gegenzug die bisher erbrachten Tilgungsleistungen. Liegt ein sogenannter verbundener Vertrag mit der Kapitalanlage vor, erhält die Bank bei einem Widerruf jedoch nicht den Darlehensbetrag von Ihnen, sondern ihr wird die Fondsbeteiligung übertragen und Sie erhalten trotzdem die vollständige Rückzahlung Ihrer bisherigen Tilgung.
Wichtig zu wissen: Die Frist für einen Widerruf beträgt grundsätzlich nur zwei Wochen. Hat die darlehensgebende keine oder keine ordnungsgemäße Belehrung zum Widerrufsrecht erteilt, beginnt diese Frist nicht und ein Widerruf kommt auch noch Jahre später in Betracht, selbst wenn Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung bereits verjährt sein sollten.