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Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann eine Ehe grundsätzlich erst dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft des Ehepaares nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass beide Partner sie wiederherstellen.
Wichtigstes Indiz für das Scheitern der Ehe ist also das Getrenntleben der Ehepartner. Auch dessen Voraussetzungen regelt das Gesetz. Generell muss das Paar vor einer Scheidung ein Jahr lang getrennt leben. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen.
Das Beratungsangebot
Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte/-innen beantwortet Ihnen im Rahmen einer Erstberatung Ihre Fragen zum Trennungsjahr, seinem Beginn, einer möglichen Unterbrechung und ähnlichem. Daneben erklären wir Ihnen die Voraussetzungen Ihres Scheidungsantrags und des Scheidungsverfahrens.