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Erstberatung zu Trennungsjahr und Zulässigkeit des Scheidungsantrags

Bei Fragen rund um Uncategorized kannst du dich an Gaius, dein Personal Legal Assistant wenden! Wir assistieren dir kostenlos per Chat und verbinden dich mit Rechtsexperten weltweit.

Unsere Partneranwälte schlagen folgendes Prozedere vor:

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann eine Ehe grundsätzlich erst dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft des Ehepaares nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass beide Partner sie wiederherstellen.

Wichtigstes Indiz für das Scheitern der Ehe ist also das Getrenntleben der Ehepartner. Auch dessen Voraussetzungen regelt das Gesetz. Generell muss das Paar vor einer Scheidung ein Jahr lang getrennt leben. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen.

Das Beratungsangebot
Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte/-innen beantwortet Ihnen im Rahmen einer Erstberatung Ihre Fragen zum Trennungsjahr, seinem Beginn, einer möglichen Unterbrechung und ähnlichem. Daneben erklären wir Ihnen die Voraussetzungen Ihres Scheidungsantrags und des Scheidungsverfahrens.

Ablauf und Bearbeitungsdauer
Nachdem Sie alle benötigten Angaben und Unterlagen übermittelt haben, werden diese von der bearbeitenden Kanzlei geprüft. Falls keine Nachfragen erforderlich sind, beginnt ein Anwalt der Kanzlei mit der Bearbeitung. Darüber werden Sie per E-Mail informiert. Die bestellte Rechtsberatung erhalten Sie innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Tags: 391 Aufhebung Ehe Familienrecht Partnerschaft Scheidung Scheidungsantrag Trennungsjahr Verbraucher

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