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Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind Trennungsunterhalt zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht Trennungsunterhalt bei eingetragener Lebenspartnerschaft zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Trennt sich ein gleichgeschlechtliches Paar, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, hat der wirtschaftlich schwächere Partner meist Anspruch auf Trennungsunterhalt – ähnlich wie bei einer Ehe. Der Anspruch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gilt grundsätzlich vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.