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Sowohl für Erblasser als auch für mögliche Erben, zumeist direkte Nachkommen oder Verwandte, ist es wichtig zu wissen, in welcher Reihenfolge sie in Bezug auf die anderen Erben stehen. Man nennt dies Rangfolge. Dazu kommt die Frage, ob möglicherweise auch Pflichtteilsansprüche bestehen.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir, in welcher Rangfolge Sie im Verhältnis zu anderen Erben einer Ihnen nahestehenden Person stehen. Die Erstberatung erfolgt telefonisch nach Terminabsprache durch einen spezialisierten Anwalt.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.