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Sowohl für Erblasser als auch für mögliche Erben, zumeist direkte Nachkommen oder Verwandte, ist es wichtig zu wissen, in welcher Reihenfolge sie in Bezug auf die anderen Erben stehen. Man nennt dies Rangfolge. Dazu kommt die Frage, ob möglicherweise auch Pflichtteilsansprüche bestehen.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir, in welcher Rangfolge Sie im Verhältnis zu anderen Erben einer Ihnen nahestehenden Person stehen. Die Erstberatung erfolgt telefonisch nach Terminabsprache durch einen spezialisierten Anwalt.