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Durch einen Partnerschaftsvertrag können unverheiratete bzw. nicht verpartnerte Paare viele Bereiche ihres Zusammenlebens regeln und für den Fall einer Trennung Vorkehrungen treffen. Allerdings sind der Gestaltungsfreiheit der Partner auch etliche Grenzen gesetzt, vor allem wenn es um Rechte und Pflichten geht, die Ehepartnern vorbehalten sind. Dies sowie eine Änderung der Lebensumstände des Paares können dafür sorgen, dass ein Partnerschaftsvertrag überarbeitet werden muss.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.