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Durch einen Partnerschaftsvertrag können unverheiratete Paare viele Bereiche ihres Zusammenlebens regeln und für den Fall einer Trennung Vorkehrungen treffen. Allerdings sind der Gestaltungsfreiheit der Partner auch etliche Grenzen gesetzt, vor allem wenn es um Rechte und Pflichten geht, die Ehepartnern vorbehalten sind. Dies sowie eine Änderung der Lebensumstände des Paares können dafür sorgen, dass ein Partnerschaftsvertrag überarbeitet werden muss.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.