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Trennen sich Eltern, sollen deren Kinder die Möglichkeit haben, zu beiden eine enge Bindung zu behalten bzw. aufzubauen. Dieses Umgangsrecht kann generell nur durch gerichtliche Entscheidung ausgeschlossen werden, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.
Trotz dieses klaren Rechtsanspruchs ist es oft schwierig, das Umgangsrecht im Streitfall durchzusetzen. Bei vielen Paaren entsteht auch um die Ausgestaltung Streit: Wie oft und wie lange sollen das Kind und der Elternteil, von dem es getrennt lebt – meist der Vater – sich sehen? Wie sieht es an Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern aus? Besteht auch Anspruch auf eine längere Urlaubsreise mit dem Kind? Haben auch andere Personen, etwa Groß- oder Pflegeeltern, ein Umgangsrecht?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte/-innen beraten Sie zum Umgangsrecht in ihrer konkreten Familiensituation. Darüber hinaus informieren wir Sie, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können und welche Rolle das Jugendamt bei solchen Verfahren spielt.