-
Anwalts-Flatrates
-
Einzelberatungen
-
Apps
Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind Großelternunterhalt zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht Großelternunterhalt zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe. Im Rahmen einer Erstberatung beantwortet Ihnen einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte /-innen außerdem Fragen wie die zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Eltern, dem Selbstbehalt für Großeltern und den Grenzen der Ersatzhaftung.
Haben Eltern keine Möglichkeit, selbst für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, kommt eine Ersatzhaftung der Großeltern nach § 1607 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Allerdings hat der Gesetzgeber dieser Ersatzhaftung deutlich engere Grenzen gesetzt als dem Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber den Eltern.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.