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Sie planen die Vermietung einer Wohnung oder einer Immobilie und wollen dabei sicher gehen, dass Sie nicht gegen das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz verstoßen?
Das Beratungsangebot
Wir prüfen Ihre Vermietungssituation hinsichtlich der geltenden rechtlichen Bestimmungen und klären, ob in Ihrem Fall ein Zweckentfremdungsverbot zur Anwendung kommen könnte.
Mit dem Zweckentfremdungsverbot soll der vorhandene Wohnraum vor der Umwandlung in Gewerberaum, in Ferienwohnungen und vor Abriss und Leerstand geschützt werden. Es drohen hohe Bußgelder für den Fall, wenn man ohne Erlaubnis Wohnraum zweckentfremdet.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.