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Sie haben rechtliche Probleme im Rahmen des begleiteten Fahrens (BF 17)? Jugendlichen dürfen bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE ablegen, allerdings nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson fahren.
Das Beratungsangebot
Wir erläutern Ihnen im Rahmen einer Erstberatung, welche konkreten Auflagen erfüllt sein müssen, wer nach einem Verkehrsunfall haftet und was bei einem Verkehrsverstoß passiert.