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Sie wurden beim Überfahren einer roten Ampel erwischt?
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung überprüfen wir Ihren Bußgeldbescheid oder ggf. den Anhörungsbogen und erläutern Ihnen um welche Art von Rotlichtverstoß es sich handelt. Zudem zeigen wir Ihnen die erforderlichen Schritte auf, um sich gegen die unerwünschten Folgen wie Geldbuße oder Fahrverbot zu wehren.
Ein Rotlichtverstoß sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn er stellt einen Verstoß gegen §§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) dar und kann somit erheblichen Konsequenzen nach sich ziehen. Sogenannte einfache Rotlichtverstöße können mit einer Geldbuße von 90 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister geahndet werden.
Qualifizierte Rotlichtverstöße haben in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von mindestens 200,00 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge. Sollte es durch den Verstoß zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern gekommen sein, so liegt die Geldbuße sogar bei teilweise über 320,00 Euro!