-
Anwalts-Flatrates
-
Einzelberatungen
-
Apps
Sie hatten einen Unfall in einem Parkhaus oder in einer Tiefgarage?
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung des Unfallhergangs und den damit verbundenen Erfolgsaussichten Ihre Ansprüche geltend zu machen. Zudem weisen wir Sie umfassend auf die Besonderheiten von Unfällen auf Parkplätzen und Tiefgaragen hin.
Unfälle auf Parkplätzen oder in Parkhäusern sind besonders ärgerlich und werfen eine Reihe von teils komplizierten verkehrsrechtlichen Problemen auf. Zwar finden die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich auch auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen und Parkhäusern Anwendung. Da sie jedoch dem ruhenden Verkehr dienen, sind bei ihnen Besonderheiten zu beachten. So gelten beispielsweise erhöhte gegenseitige Rücksichtspflichten und es gibt in der Regel keinen Vertrauensgrundsatz zugunsten des “fließenden” Verkehrs gegenüber dem wartepflichtigen Ein- oder Ausfahrenden.
Rechtsprechung und Versicherer gehen daher häufig im Rahmen einer Haftungsabwägung nicht von einem Verschulden nur eines Unfallbeteiligten aus, sondern von einem Mitverschulden beider Verkehrsteilnehmer. Allzu oft führt das zu einer nicht sachgerechten Regulierung durch die Versicherer mit einer Haftungsverteilung von 50% zu 50% zu Ungunsten beider Verkehrsteilnehmer.