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Sie hatten einen Unfall mit einem Carsharing-Wagen oder wurden in einen Unfall mit einem Carsharing-Wagen verwickelt?
Das Beratungsangebot
Wir beraten Sie im Rahmen einer Erstberatung über das weitere Vorgehen und erläutern die umfangreiche Rechtsprechung und die komplexen Sachverhalte. Neben einer ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten bieten wir Ihnen zudem einen Leitfaden für die richtige Geltendmachung Ihrer Ansprüche an.
Carsharing-Systeme erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. Da beim Carsharing Fahrzeughalter und Fahrer generell voneinander abweichen, werfen sie jedoch bei einem Unfall zahlreiche verkehrsrechtliche Fragen auf. Dies gilt für den Carsharing-Kunden sowie für den anderen Unfallbeteiligten gleichermaßen.
Beispielsweise im Bereich der Haftung ist besondere Vorsicht geboten. Zwar sind Fahrzeuge gewerblicher Carsharing-Unternehmen in der Regel haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert, einige Unternehmen fordern von Ihren Kunden jedoch einen Selbstbehalt für verschuldete Unfälle. Zudem ist für den Unfallbeteiligten häufig nicht ersichtlich wem gegenüber er anspruchsberechtigt ist.