Werbung mit erfundenem „Gütesiegel“ auch nach Auffassung des Landgerichts München irreführend
Abmahnung in deutscher Sprache bei ausländischen Anbietern ausreichend, wenn diese rechtswidrig auf deutscher Internetplattform werben
Tagesmutter in Wohnungseigentumsanlage
Verspätung des Anschlussfluges um ca. acht Stunden